Mietvereinbarung DerD-Photoboxen

Mietvertrag für eine Photobox / Photodrucker/ Assoires zwischen DerD-Photoboxen (Denis Wetzel, Waldstraße 2, 03222 Lübbenau) – nachstehend als Vermieter bezeichnet und (Onlineshop-)Kunde (Name und Adresse lt. Kundendaten in der Online-Bestellung) – nachstehend als Mieter bezeichnet wird folgender Mietvertrag geschlossen:

1 Mietgegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter den Mietartikel (genaue Beschreibung lt. Onlineshop/Artikel/Beschreibung).

2 Mietzeit

Die Mietdauer entspricht – sofern nicht anders vereinbart – 1 Veransstaltungstag. Der Vermieter liefert die Photobox an den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Veranstaltungsort. Die Rückgabe/ Abholung erfolgt regulär am Folgetag der Veranstaltung, laut vorheriger Absprache mit dem Vermieter

Im Umkreis von 20 Kilometer von der Adresse des Vermieters, bietet dieser einen kostenlosen Auf- und Abbauservice an. Außerhalb dieser Entfernungsgrenze erhebt der Vermieter eine Anfahrtpauschale laut folgender Staffelung:

  • bis 30km – 20,00€
  • bis 40km – 40,00€
  • bis 50km – 60,00€

3 Mietgebühr

Für die Dauer der Mietzeit erhebt der Vermieter eine Gebühr lt. Preis der entsprechenden Mietartikel im Onlineshop. Die Mietgebühr ist bei Abholung oder Lieferung der Photobox fällig. Falls der Mietartikel oder/und das dazu gehörende Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet.

4 Pflichten des Mieters

4.1

Der Mieter bestätigt, dass er den Mietgegenstand, gemäß der in der Artikelbeschreibung im Onlineshop, vollständig und mängelfrei übernommen hat, sobald er den Vermieter mit den Mietartikeln verlässt oder nach Lieferung und Aufbau dieser durch den Vermieter.

4.2

Der Mieter ist verpflichtet, die Photobox vor unsachgemäßer Behandlung zu schützen. Die Aufstellung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet. Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum von DerD-Photoboxen (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet.

4.3

Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an den Mietgegenständen, dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.

4.4

Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.

5 Haftung

Falls der Mietgegenstand oder/und das dazu gehörende Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird/werden, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reinigungskosten, Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet. In diesem Fall ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen sind. Es wird dem Mieter empfohlen, bestehende Haftpflichtversicherungen auf die Deckung von Schäden an gemieteten Objekten zu überprüfen und ggf. eine Versicherung über die Mietdauer abzuschließen!

6 Übergabe und Rückgabe

6.1 Bei der Übergabe der Mietgegenstände soll eine Material- und Funktionskontrolle durchgeführt werden. Anhand der im Onlineshop einzusehenden Zubehörliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand der Gegenstände und des Zubehörs zu kontrollieren und zu bestätigen.  Sobald der Mieter die Vermietstelle mit dem Mietartikel verlässt oder nach Lieferung und Aufbau durch den Vermieter, gilt die Material- und Funktionskontrolle sowie die Vollständigkeit des Zubehörs als bestätigt. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe der Gegenstände geht die Gefahr auf den Mieter über.

6.2 Bei der Rückgabe der Gegenstände soll eine Material- und Funktionskontrolle durchgeführt werden. Anhand der im Onlineshop einzusehenden Zubehörliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand der Gegenstände und des Zubehörs zu kontrollieren und zu bestätigen. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand der Gegenstände und des Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen. Dieser Mietvertrag gilt als geschlossen, sobald der Mieter die Mietartikel kostenpflichtig im Onlineshop reserviert, (oder eine Bestellung direkt beim Vermieter in Auftrag gibt).